AGB

Mit der Auftragserteilung an hmmedia Internetdienste (im nachfolgenden BM genannt) gelten die Geschäftsbedingungen für Werbeverträge/Dienstleistungsverträge als anerkannt: A. Geschäftsbedingungen Gegenstand der Geschäftsbedingungen für Werbeverträge ist der Vertrag über die Tätigkeit des Unternehmens hmmedia, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittlung und des Marketing Interims-Management für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, soweit sie mit den vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht kollidieren.

1. Auftragsannahme, Auftragserteilung, Ausführung, Sonderwünsche (1)Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme bzw. Vertragsunterzeichnung durch BM zustande. Spaetestens durch Kundenanzahlung aufgrund Rechnung und Zusendung des Druck-PDF durch hmmedia zur Freigabe durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als erteilt und muss voll bezahlt werden. In der Regel wird ein Angebot erstellt.Dies gilt auch für Vertragsänderungen. (2) Mit der Auftragserteilung an hmmedia erklärt der Auftraggeber, dass ihm das Urheber- und/oder Nutzungsrecht an allen mit der Ausführung in Zusammenhang stehenden Werken, sowie gelieferten Bild- & Grafikmaterial uneingeschränkt zusteht. Auf eventuell kollidierende Drittrechte hat der Auftraggeber hmmedia bereits bei Auftragserteilung ausdrücklich hinzuweisen. (3) Alle Aufträge werden im Rahmen der hmmedia jeweils zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach freiem gestalterischen Ermessen unverzüglich ausgeführt.Der Marketing-Interims Einsatz bedarf der schriftlichen Bestätigung. (4) Sonderwünsche aller Art (z.B. Gestaltung, Ausführung, Farbe) sowie bestimmte Terminvorgaben sind nur dann für hmmedia verbindlich, wenn diese schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurden.

1A. Interim-Einsatz Bei Tageseinsätzen werden neun Stunden inkl. Pausen als vereinbart zugrunde gelegt. Mehr- und Wochenendarbeiten werden gesondert berechnet. Erfolgt der Interim Einsatz beim Auftraggeber vor Ort sind Reisekosten sowie Übernachtungskosten/Spesen zu übernehmen. Für einen seitens des Kunden gebuchten und später stornierten Interim-Einsatz ist Schadenersatz in Höhe von bis zu 100% zu leisten, abhängig von der Stornierungsfrist.

2. Präsentationen (1) Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch hmmedia mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Vereinbarungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). (2) hmmedia ist berechtigt bereits bei Auftragannahme einen angemessenen Vorschuss auf das Präsentationshonorar zu verlangen. (3) Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf das hmmedia Honorar angerechnet. (4) Alle Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei hmmedia, falls es zur Berechnung des Präsentationshonorars kommt. (5) Werden jedoch alle präsentierten Arbeiten wie vereinbart (=voll) bezahlt, gehen die Verwertungsrechte gemäss Ziffer 5 dieser Vertragsbedingungen in vollem Umfang auf den Auftraggeber über.

3. Treuebindung und Geheimhaltung (1)Die Treuebindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet hmmedia zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichtete Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch hmmedia. (2) Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbetreibenden. (3) hmmedia ist zur Geheimhaltung aller im Zusammenhang bekannt gewordenen Personendaten und Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Soweit diese dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet sich hmmedia diese zur gleichen Sorgfalt. (4) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

4. Konkurrenzausschluss (1) hmmedia verpflichtet sich, ihre Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt für die Dauer des ungekündigten Honorarvertrages auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen schriftlich festzulegende Produkte und Dienstleistungen. (2) Bei Gewährung eines Konkurrenzausschlusses ist hmmedia darüber hinaus berechtigt eine angemessene Endschädigung zu verlangen.

5. Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte (1) Alle mit der gelieferten Arbeiten von hmmedia zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie Eigentumsrechte übertragt hmmedia im Rahmen des Vertragszweckes auf den Auftraggeber, d.h. je nach Verwendungszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Eigentums- und/oder Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. (2) Nutzungs- und Eigentumsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht vollständig bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben - vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen - bei hmmedia. (3) Werden Bilder von sog. Bildagenturen bereitgestellt, verbleibt das Urheberrecht bei dem Urheber der Datei und wird nicht an den Kunden weitergegeben. Diese Fotos/Grafiken dürfen nur für den Zweck genutzt werden, für den er ursprünglich bezahlt wurde. (Bsp: Bild für Homepage darf nur für diese Seite der Homepage genutzt werden) Weitere Nutzung ist untersagt. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen und Wortschöpfungen (wie z.B. Slogans) von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Wir empfehlen auch dafür eine marken- und kennzeichenrechtliche Überprüfung. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen. Dies gilt auch für Urheberrechte bei vom Kunden gelieferten Fotos + Grafiken; ebenso wie für das Impressum der Homepage, das wir lediglich beispielhaft in der Webseite einbauen.

Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen und Wortschöpfungen (wie z.B. Slogans) von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Wir empfehlen auch dafür eine marken- und kennzeichenrechtliche Überprüfung. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den Auftraggeber erfolgen.

6. Versand, Reklamation, Gewährleistung, Lieferzeit (1) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers; die Versandart steht im Ermessen von hmmedia, wenn nicht anders vereinbart. Für Verzögerungen, die ihre Ursache im Organisationsbereich des Versandunternehmens haben, steht hmmedia nicht ein. (2) Alle Reklamationen sind hmmedia unverzüglich, (fern-)schriftlich und detailliert bekannt zu geben. Der Auftraggeber ist im eigenen Interesse angehalten, die bemängelten Auftragsarbeiten sofort an hmmedia zurückzugeben. (3) Bei begründeten Reklamationen wird sich hmmedia um schnellstmögliche Behebung des Reklamationsgrundes bemühen. Es werden maximal bis zu zwei Nachbesserungen durchgeführt. (4) Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie unverschuldeten Betriebsstörungen auf Seiten des Auftraggebers oder bei hmmedia wird hmmedia von der Lieferverpflichtung bzw. Leistungserbringung frei, wenn durch die vorbezeichneten Störungen die Lieferung oder die Leistung unmöglich wird. Wird hmmedia gemäß dem vorstehenden Abschnitt von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei, hat der Auftraggeber gleichwohl alle bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten, die zur Durchführung des Auftrags angefallen sind, zu übernehmen.

7. Mängel sind sofort, unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu melden. Verdeckte Mängel müssen spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablieferung bzw. Abnahme gerügt werden. Kommt der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht fristwahrend nach, so gilt die beanstandete Leistung bzw. Ware als genehmigt und der Auftraggeber verliert jegliche Gewährleistungsrechte.

8. Haftung (1) Im Rahmen der vertraglichen Aufgaben haftet hmmedia dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Soweit hmmedia verpflichtet ist, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Bedenken gegen die geplante Marketing- bzw. Werbemaßnahme hinzuweisen, betrifft dies ausschließlich solche rechtlichen Bedenken, die von hmmedia selbständig und ohne juristisches Fachwissen erkennbar sind; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. (3) Schäden aufgrund von Verletzung von gewerblichen oder urheberrechtlichen Vorschriften ersetzt hmmedia keinesfalls, wenn der Auftraggeber seiner diesbezüglichen Mitteilungspflicht nicht oder nicht hinreichend nachgekommen ist; auf die obigen Ausführungen unter Nr. 1 (2) wird verwiesen.

9. Zahlungsbedingungen (1) Rechnungen von hmmedia sind per Vorkasse bzw. innerhalb 8 Tage rein netto - ohne jeden Abzug - zahlbar. (2) Bei Zahlungsverzug ist hmmedia berechtigt Verzugszinsen in Hohe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleiben davon unberührt. (3) Darüber hinaus kann hmmedia einen Pauschsatz von 6.- Euro für jede weitere Mahnung verlangen. (4)Bei einer Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber ist hmmedia berechtigt, folgende Zahlungen zu fordern: 50% der vereinbarten Vergütung bei einer Absage bis zu einer Woche vor Beginn des Projektes. 80% der vereinbarten Vergütung bei einer Absage zwischen einer Woche und vier Tagen. 100% der vereinbarten Vergütung bei einer Absage ab 4 Tagen vor Projektbeginn. In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die bereits angefallenen Fremdkosten zu übernehmen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. 11. Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen (1) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bedingungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Stand der AGB //Vertragsbedingungen: Januar 2016

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